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Stammtisch 2020/08
2020-08-02 @ 12:00 - 18:00
Der August-Stammtisch findet am Sonntag, den 2.8.2020 als Grillfest statt.
Grillplatz-Daten
Platz: Nummer 4 (Floridsdorferbrücke Insel 460 m stromauf d. Brücke – bis max. 50 Personen)
Plan: <http://www.wien.gv.at/stadtplan/grafik.aspx?lang=de-AT&bookmark=1mx7RnDOdkZFtwlEeI6EQ-a5RphlnMHnkur2pH4Oprw-b-b>
Datum: 2.8.2020
Uhrzeit: 12:00
Strom: nein
Einfahrtserlaubnis: nein
Die Reservierung gilt für 16 bis 20 Personen.
Die Reservierungsnummer lautet: 2688
Für Ihr Grillfest stehen Ihnen die in unmittelbarer Nähe der Grillplätze aufgestellten Bänke und Tische zur Verfügung. Für die Grillplätze wird nach Möglichkeit Holz zum Entzünden der Holzkohle bereitgestellt. Die erforderliche Holzkohle ist jedoch selbst mitzubringen.
Um einen Beitrag zum Schutz der Natur sowie der Umwelt zu leisten ersuchen wir Sie nachstehende Punkte zu beachten:
- Die Grillglut niemals unbeachtet zu lassen. Beim Verlassen des Grillplatzes vergewissern Sie sich bitte, ob auch die letzten Glutreste gelöscht sind (Wasser steht Ihnen bei den Trinkbrunnen oder auch in der Neuen Donau in ausreichendem Maß zur Verfügung).
- Speisereste, Dosen sowie andere Abfälle in den entsprechenden Müllbehältern zu entsorgen.
- Zur Brennstoffgewinnung keine Äste von Bäumen oder Sträuchen zu reißen. – Sie zerstören dadurch die Vegetation auf der Donauinsel.
- Gegrillt werden darf ausschließlich auf dem reservierten Grillplatz.
Das Aufstellen von zusätzlichen Standgrillern oder Ähnlichem sowie die Verwendung von verbrennungsmotorbetriebener Geräte ist nicht gestattet. - Verboten ist das Entzünden von Bodenfeuer, das Aufstellen von Zelten sowie das Auflegen von Schlafsäcken.
- Wir erlauben uns Sie zu erinnern, dass auf der Donauinsel, ebenso wie am linken Ufer der Neuen Donau, ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge besteht. Es ist daher nicht erlaubt, z. B. mit Ihrem Auto bis zum Grillplatz zu fahren.
Nutzungsvereinbarungen:
- „Während der Benützung geht die Haftung für Gefahr und Zufall auf die Benützerin / den Benützer über. Die Benützerin / der Benützer verpflichtet sich, die Grundeigentümerin hinsichtlich aller Schäden, welche im Zuge dieser Benützung entstehen, schad- und klaglos zu halten.
- Der durch die Benützung des Grillplatzes anfallende Müll ist entsprechend zu entsorgen.
- Im Mängelfall wird die Behebung von Schäden oder eine erforderliche Endreinigung durch die Magistratsabteilung 45 Wiener Gewässer auf Ihre Kosten durchgeführt.
- Auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Nachtruhe ab 22:00 Uhr) wird hingewiesen. Musik darf nur in Hintergrundlautstärke (Grenzpegel 65 dB, in einem Meter Abstand der Lautsprecherboxen) durch eine haushaltsübliche Musikanlage (Radio, CD-Player) dargeboten werden. Die Nutzung von z.B. Aktivboxen, Verstärker, Subwoofer u.Ä., sowie das Abhalten von Live-Musik, sind verboten. (Verstärkeranlagen dürfen aber nur mit zusätzlicher Veranstaltungsgenehmigung verwendet werden!)